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Donnerstag, 30.06.2022

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Referent(en)

Dipl.-Fw. (FH) Dirk Krohn

Ganz- und Halbtagsseminar

LIVE-Online-Seminar:Update zur Grunderwerbsteuer - Urknall in der Grunderwerbsteuer zum 01.07.2021

Der Gesetzgeber hat nach einer längeren Unterbrechung das Gesetzgebungsverfahren zur Reform der Share Deals am 7.5.2021 nun doch noch beschlossen. Die neuen Regelungen treten schon sehr kurzfristig zum 1. Juli 2021 in Kraft. Der Gesetzgeber verschärft die schon bestehenden Regelungen in § 1 Abs. 2a, Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG, indem die maßgebliche Beteiligungsfrist auf 90 % gesenkt wird. Außerdem wird mit § 1 Abs. 2b GrEStG ein neuer Ergänzungstatbestand mit erheblichen Auswirkungen sowie mit § 1 Abs. 2c GrEStG eine (entschärfende) Börsenklausel eingeführt werden. Die Reform wird dazu führen, dass die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften zukünftig deutlich häufiger Grunderwerbsteuer auslösen wird als bisher. Auch die Verlängerung der Haltefristen von 5 auf 10 Jahren mit teilweise umfangreichen „unechten“ Rückwirkungen, werden für bestehende Sachverhalte wesentliche Auswirkungen haben. Zusätzlich wurden noch – fast unbemerkt – Missbrauchsverhinderungsregelungen mit dem Gesetz zur Reform des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) kurzfristig beschlossen. Auch im Jahressteuergesetz 2020 vom 28.12.2020 finden sich diverse äußerst relevante Änderungen des Grunderwerbsteuerrechts. Neben dem sehr agilen Gesetzgeber war auch die Rechtsprechung sehr aktiv und auch der Erlassgeber hatte einiges zu sagen. Die Finanzverwaltung wird im Jahr 2022 neue und überarbeitete Erlasse zu den Regelungen veröffentlichen, die im Rahmen der Veranstaltung – soweit bekannt – berücksichtigt und dargestellt werden. Die Darstellung wird ergänzt um diverse Anwendungsbeispiele, die schon die ersten Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen.

Die Kenntnis dieser umfangreichen Änderungen, insbesondere der gesetzlichen Anwendungs- und Übergangsregelungen ist für den Anwender, insbesondere der gestaltenden Beratung zwingend erforderlich. Hier lauern schon in den „Bestandsfällen“ große steuerliche Risiken.

Damit Sie auf alle Fragen vorbereitet sind, macht das Seminar Sie mit den wichtigsten Brennpunkten im Bereich Grunderwerbsteuer praxisnah und tagesaktuell vertraut. Das Seminar beinhaltet Vortrag, Fragerunden und Praxisbeispiele.

Termin

Mittwoch, 29.06.2022
09:00 - 13:00 Uhr

Veranstaltungsort

LIVE-Online-Seminar

Teilnehmergebühr

140,00 EUR zzgl. MwSt.
für Mitglieder des Steuerberater-
verbandes Sachsen e.V. und ihre nicht berufsangehörigen Mitarbeiter

210,00 EUR zzgl. MwSt.
für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind

Themenübersicht

  1. Anzeigepflichten, Versuch der Steuerverkürzung durch Nichtanzeige und Neureglungen zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen

  2. Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen Regelungen für Share Deals seit dem 01.07.2021
    • Überblick über die Änderungen in § 1 Abs. 2a, § 1 Abs. 3 und § 1 Abs. 3a GrEStG, insbesondere Absenkung der Beteiligungsgrenzen auf 90%
    • Verlängerung der Haltefristen auf zehn und mehr Jahre
    • Übergangsregelungen und Erlasse hierzu

  3. § 1 Abs. 2b GrEStG: Das „Aus“ für RETT-Blocker-Strukturen?
    • Droht die „doppelte“ Grunderwerbsteuer beim Signing und Closing?
    • Doppelte Grunderwerbsteuer bei mehrfacher Zurechnung der Grundstücke
    • Doppelte Grunderwerbsteuer, wenn § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG erfüllt sind

  4. Wechsel im Gesellschafterbestand einer Personengesellschaft § 1 Abs. 2a GrEStG
    • Neuer gemeinsamer Ländererlass zum § 1 Abs. 2a GrEStG
    • Vom Tatbestand erfasste Grundstücke
    • Gesellschafterwechsel bei Formwechsel der beteiligten Gesellschaften
    • „Ewigkeitsregel“ bei beteiligten Kapitalgesellschaften
    • Neuregelungen durch das Share Deal Gesetz incl. Übergangsregelungen

  5. Ende des Gestaltungsmodells des Erwerbs zu einem niedrigen Kaufpreis im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungen und Einbringungen

  6. Darstellung der umfangreichen Anwendungsregelungen der gesetzlichen Neuregelungen anhand von Praxisbeispielen

  7. Ausblick auf notwendige und geplante Änderungen des GrEStG in 2022

Onlineanmeldung
 
 

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