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Mittwoch, 24.02.2021

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Referent(en)

Thomas Uppenbrink

Ganz- und Halbtagsseminar

LIVE-Online-Seminar: Krisenfrüherkennungspflichten gemäß StaRUG und SanInsFoG

Das Webinar legt die gesetzlichen Neuerungen durch Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) und das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) verständlich dar und zeigt auf, wo ein Umdenken und eine deutliche Änderung in der Zusammenarbeit mit den Mandanten stattfinden muss.

Termin

Mittwoch, 24.02.2021
09:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsort

LIVE-Online-Seminar

Teilnehmergebühr

120,00 EUR zzgl. MwSt.
für Mitglieder des Steuerberater-
verbandes Sachsen e.V. und ihre nicht berufsangehörigen Mitarbeiter

170,00 EUR zzgl. MwSt.
für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind

Themenübersicht

  1. Hintergrund des SanInsFoG

  2. Wesentliche Änderungen durch das SanInsFoG
    • Änderung der Insolvenzantragsgründe
    • Pflichten des Geschäftsleiters bei
    • Grundlagen des Restrukturierungsrahmens

  3. Übersicht der Verfahren

  4. Zu erwartende insolvenzrechtliche Änderungen
    • Zuständigkeit / Vorgespräch
    • Verwalter
    • Neuregelung des Eigenverwaltungsverfahrens

  5. Änderungen für Angehörige der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe

  6. Krisenfrüherkennungspflichten gemäß § 108 StaRUG-E
    • Hinweispflicht bei offenkundiger Annahme, dass dem Mandanten eine mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist
    • Hinweis-/Warnpflicht bezügl. Fortführungsfähigkeit bei Überschuld.
    • StB, WP, vBP sind aufklärungspflichtig
    • Prüfungs- und Hinweispflicht über den Mandatsgegenstand hinaus
    • Hinweis an Gesellschafter- oder Hauptversammlung bei Insolvenzreife des Mandantenunternehmens

  7. Neue Definition der Insolvenzgründe Conclusio
    • Vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren
    • Prognose und Zeiträume für Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit
    • Insolvenzantragspflicht von Geschäftsführern/Vorständen von KapGes
    • Verlängerung der Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung
    • Übergangsregel für 2021 nach § 4 COVInsAG-E

Onlineanmeldung
 
 

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