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Mittwoch, 24.02.2021

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Referent(en)

Dipl.-Fw. Christoph Kleine-Rosenstein
ORR, Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NW, Nordkirchen

Ganz- und Halbtagsseminar

LIVE-Online-Seminar: Jahresabschluss 31.12.2020 unter der besonderen Beachtung der Corona-Bedingungen

Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (SARS-CoV-2) sind bei vielen Unternehmen deutlich spürbar und haben bei den betroffenen Unternehmen auch Folgen für die Rechnungslegung. Sie führen u.a. dazu, dass außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen bzw. Rückstellungen gebildet werden. Im Jahresabschluss zum 31.12.2019 konnten die Risiken, die sich aus dem Corona-Virus für die betroffenen Unternehmen ergeben, in der Regel noch nicht berücksichtigt werden, da es sich bei dem Corona- Virus um einen wertbegründenden Umstand handelt, der erst nach dem 31.12.2019 eingetreten ist.

Ausgehend von den handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften werden im Seminar schwerpunktmäßig die speziellen steuerlichen Ansatz-, Bewertungs- und Wahlrechtsvorbehalte erörtert mit dem besonderen Augenmerk auf die durch die Pandemie entstandenen Problematiken. Diese Überlegungen sollen aufzeigen, dass Wertansätze in der Handelsbilanz regelmäßig nicht mit den Wertansätzen in einer separat aufzustellenden Steuerbilanz kongruent sind. Da keine Pflicht zur Erstellung einer Steuerbilanz existiert, dienen diese Erkenntnisse dazu eine zutreffende Überleitungsrechnung aufzubauen. Auch die im Rahmen des Projektes E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Datensätze folgen dieser Denkweise.

Im Einzelnen werden anhand von konkreten Fallbeispielen Ansatz und Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen und Schulden besprochen. Während beispielsweise der in der Zukunft liegende voraussichtliche Erfüllungsbetrag einer Rückstellung handelsrechtlich mit einem marktgängigen Durchschnittszinssatz abgezinst wird, verlangt das Steuerrecht eine Abzinsung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages zu den Wertverhältnissen des aktuellen Bilanzstichtages - ggf. gepaart mit einer ratierlichen Ansammlung der Aufwandsbeträge.

Die Erörterung und Problematisierung der einzelnen Bilanzpositionen lehnt sich dem handelsrechtlichen Gliederungsschema einer aufzustellenden Schlussbilanz (§ 266 HGB) an. Aktuelle Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechungsgrundsätze und diesbezügliche Verlautbarungen der Finanzverwaltung werden beachtet.

Aussagen zu den außerbilanziellen Hinzu- und Abrechnungen, die den Steuerbilanzgewinn zum steuerlichen Gewinn fortschreiben, runden das Seminar ab.

Termin

Donnerstag, 11.03.2021
14:00 - 17:30 Uhr

Veranstaltungsort

LIVE-Online-Seminar

Teilnehmergebühr

120,00 EUR zzgl. MwSt.
für Mitglieder des Steuerberater-
verbandes Sachsen e.V. und ihre nicht berufsangehörigen Mitarbeiter

170,00 EUR zzgl. MwSt.
für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind

Themenübersicht

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände

  2. Grund und Boden und Gebäude, Bauten auf fremden Grundstücken

  3. Aufwandsverteilungsposten

  4. Technische Anlagen, Maschinen, Betriebsvorrichtungen

  5. GWG / Sammelposten

  6. Geleistete Anzahlungen

  7. Anlagen im Bau

  8. Beteiligungen

  9. Vorräte

  10. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

  11. Rechnungsabgrenzungsposten

  12. Rückstellungen

  13. Erhaltene Anzahlungen

  14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Onlineanmeldung
 
 

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