Referent(en)
Dipl.-Fw. Christoph Kleine-Rosenstein
ORR, Dozent an der Fachhochschule für Finanzen NW, Nordkirchen
Ganz- und Halbtagsseminar
LIVE-Online-Seminar: Jahresabschluss 31.12.2020 unter der besonderen Beachtung der Corona-Bedingungen
Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (SARS-CoV-2) sind bei vielen Unternehmen deutlich spürbar und haben bei den betroffenen Unternehmen auch Folgen für
die Rechnungslegung. Sie führen u.a. dazu, dass außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen bzw. Rückstellungen gebildet werden. Im Jahresabschluss zum
31.12.2019 konnten die Risiken, die sich aus dem Corona-Virus für die betroffenen Unternehmen ergeben, in der Regel noch nicht berücksichtigt werden, da es
sich bei dem Corona- Virus um einen wertbegründenden Umstand handelt, der erst nach dem 31.12.2019 eingetreten ist.
Ausgehend von den
handelsrechtlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften werden im Seminar schwerpunktmäßig die speziellen steuerlichen Ansatz-, Bewertungs- und
Wahlrechtsvorbehalte erörtert mit dem besonderen Augenmerk auf die durch die Pandemie entstandenen Problematiken. Diese Überlegungen sollen aufzeigen, dass
Wertansätze in der Handelsbilanz regelmäßig nicht mit den Wertansätzen in einer separat aufzustellenden Steuerbilanz kongruent sind. Da keine Pflicht zur
Erstellung einer Steuerbilanz existiert, dienen diese Erkenntnisse dazu eine zutreffende Überleitungsrechnung aufzubauen. Auch die im Rahmen des Projektes
E-Bilanz an die Finanzverwaltung zu übermittelnden Datensätze folgen dieser Denkweise.
Im Einzelnen werden anhand von konkreten Fallbeispielen
Ansatz und Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen und Schulden besprochen. Während beispielsweise der in der Zukunft liegende voraussichtliche
Erfüllungsbetrag einer Rückstellung handelsrechtlich mit einem marktgängigen Durchschnittszinssatz abgezinst wird, verlangt das Steuerrecht eine Abzinsung des
voraussichtlichen Erfüllungsbetrages zu den Wertverhältnissen des aktuellen Bilanzstichtages - ggf. gepaart mit einer ratierlichen Ansammlung der
Aufwandsbeträge.
Die Erörterung und Problematisierung der einzelnen Bilanzpositionen lehnt sich dem handelsrechtlichen Gliederungsschema einer
aufzustellenden Schlussbilanz (§ 266 HGB) an. Aktuelle Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechungsgrundsätze und diesbezügliche Verlautbarungen der
Finanzverwaltung werden beachtet.
Aussagen zu den außerbilanziellen Hinzu- und Abrechnungen, die den Steuerbilanzgewinn zum steuerlichen Gewinn
fortschreiben, runden das Seminar ab.
Termin
Donnerstag, 11.03.2021
14:00 - 17:30 Uhr
Veranstaltungsort
LIVE-Online-Seminar
Teilnehmergebühr
120,00 EUR zzgl. MwSt.
für Mitglieder des Steuerberater-
verbandes Sachsen e.V. und ihre nicht berufsangehörigen Mitarbeiter
170,00 EUR zzgl. MwSt.
für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
Themenübersicht
- Immaterielle Vermögensgegenstände
- Grund und Boden und Gebäude, Bauten auf fremden Grundstücken
- Aufwandsverteilungsposten
- Technische Anlagen, Maschinen, Betriebsvorrichtungen
- GWG / Sammelposten
- Geleistete Anzahlungen
- Anlagen im Bau
- Beteiligungen
- Vorräte
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Rechnungsabgrenzungsposten
- Rückstellungen
- Erhaltene Anzahlungen
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
