Referent(en)
Bernd Dondrup
Krankenkassen-Betriebswirt und Qualitätsmanager
Ganz- und Halbtagsseminar
LIVE-Online-Seminar: Aktuelle Prüfungsschwerpunkte 2021 bei der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung
In der so genannten Sozialversicherungsprüfung prüft die Deutsche Rentenversicherung unter anderem, ob die Beiträge zur Sozialversicherung korrekt abgeführt wurden. Bei größeren Unternehmen steht diese Prüfung alle vier Jahre an und gehört zur Routine. Bei kleineren Unternehmen kann es schon mal länger dauern, bis sich die Rentenversicherung ankündigt. Stimmt hier etwas bei der Beurteilung und Dokumentation von Beschäftigungsverhältnissen nicht oder es haben sich Fehler in Ihrer Entgeltabrechnung eingeschlichen, erhalten Sie bestenfalls eine Rückerstattung. Gemäß § 28 p des vierten Buchs des Sozialgesetzbuches (SGB IV) sind die Träger der Rentenversicherung dazu verpflichtet, Arbeitgeber mit 20 und mehr Beschäftigten alle vier Jahre einer Sozialversicherungsprüfung zu unterziehen. Von den Arbeitgebern mit weniger als 20 Mitarbeitern müssen mindestens 40% geprüft werden. Auf Antrag des Arbeitgebers kann die Betriebsprüfung der Rentenversicherung auch in kürzeren Abständen und / oder zur gleichen Zeit mit einer Lohnsteuer- Außenprüfung durch die Finanzbehörden erfolgen. Dies kann für Arbeitgeber sinnvoll sein, die beispielsweise neue Vergütungsmodelle oder eine betriebliche Altersvorsorge eingeführt haben. Eine zeitnahe Prüfung der Richtigkeit der Beitragszahlungen verhindert, dass sich eventuelle Nachforderungen über einen längeren Zeitraum summieren. Eine zeitgleiche Prüfung durch die Rentenversicherung und die Finanzbehörden verringert allerdings nicht den Aufwand der Prüfungen. Beide Prüfungen werden als inhaltlich eigenständige Verfahren geführt und lediglich zeitlich grob koordiniert. Auch besteht kein Rechtsanspruch auf Prüfung eines Unternehmens. In diesem Seminar zeigt der Referent Prüfungsschwerpunkte und Stolperfallen auf und vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse und Abwehrstrategien.
Termin
Donnerstag, 25.03.2021
09:00 - 12:30 Uhr
Veranstaltungsort
LIVE-Online-Seminar
Teilnehmergebühr
120,00 EUR zzgl. MwSt.
für Mitglieder des Steuerberater-
verbandes Sachsen e.V. und ihre nicht berufsangehörigen Mitarbeiter
170,00 EUR zzgl. MwSt.
für Teilnehmer, die nicht Mitglied im StBV sind
Themenübersicht
- Coronabedingte temporäre Veränderungen
- Geringfügig entlohnte Beschäftigte
- Kurzfristig Beschäftigte
- Hinzuverdienst bei Rentnern / KUG
- Phantomlohnproblematik in der Sozialversicherung
- Bedeutung des Phantomlohns in der Sozialversicherung
- Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Quellen des Rechtsanspruchs auf Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers
- Phantomlohnproblem bei Entgeltfortzahlung und Erholungsurlaub
- Update: Scheinselbstständigkeit
- Abgrenzung Arbeitnehmer / Freier Mitarbeiter
- Dokumentation der Überprüfung
- Statusfeststellung
- Aktuelle Urteile
- Gesellschafter – Geschäftsführer
- Einstufung als beherrschender Geschäftsführer
- „Exklusive“ Sperrminorität
- Prüfung der Sozialversicherungspflicht
- Sozialversicherung für mitarbeitende Familienangehörige
- Feststellung der Sozialversicherungspflicht
- Voraussetzungen für ein abhängiges Beschäftigungsverhältnisses
- Abgrenzung zur familienhaften Mitarbeit
