Referent(en)
Realteilung als Instrument der Steuergestaltung
Mit BMF-Schreiben vom 19.12.2018 hat die Finanzverwaltung den Anwendungserlass zur Realteilung i.S.d. § 16 Abs. 3 S. 2 ff EStG aktualisiert und sich dabei den Entscheidungen des BFH zur steuerneutralen Realteilung angeschlossen. Bereits mit Entscheidung vom 17.09.2015 (III R 49/13) hatte der BFH geurteilt, dass das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer fortbestehenden Personengesellschaft jedenfalls dann eine Realteilung darstelle, wenn der Abfindungsanspruch durch die Übereignung eines Teilbetriebs erfüllt werde. Dieser Sichtweise schloss sich die Finanzverwaltung zwar an, verneinte aber weiterhin eine begünstigte Realteilung in Fällen einer Abfindung durch die Übertragung lediglich einzelner Wirtschaftsgüter. Dem trat der BFH mit Urteil vom 16.03.2017 (IV R 31/14) und vom 30.03.2017 (IV R 11/15) entgegen. Seiner Auffassung nach liegt eine Realteilung auch dann vor, wenn ein Gesellschafter gegen Abfindung aus einer fortbestehenden Personengesellschaft ausscheide und der Abfindungsanspruch durch die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern erfüllt werde. Dieser Sichtweise hat sich die Finanzverwaltung im jüngsten Realteilungserlass nun angeschlossen. Für die Gestaltungsberatung ergeben sich daraus neue Möglichkeiten – insbesondere für das Ausscheiden aus Freiberuflerpraxen. In dem hier angebotenen Seminar zeigt der Referent die Gestaltungsmöglichkeiten auf und gibt darüber hinaus Hinweise, die für die Abwehrberatung von Nutzen sein werden.
Termin
Donnerstag,
- Uhr
Veranstaltungsort
04318 Leipzig
Teilnehmergebühr
Themenübersicht
- Wann liegt eine Realteilung vor?
- Unterliegt die „unechte“ Realteilung strengeren Voraussetzungen als die „echte“?
- Wie sind Übertragungen der Wirtschaftsgüter in ein anderes Gesamthandsvermögen möglich?
- Was gilt bei der Übertragung von liquiden Mitteln?
- Welche Auswirkungen hat das negative Kapitalkonto eines Realteilers?
- Inwieweit belastet die Entnahme in das Privatvermögen eines Gesellschafters die übrigen Gesellschafter?
- Wann greifen die Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG?
- Was ist umsatzsteuerlich zu beachten ?
Um eine hohe Aktualität der Veranstaltung zu gewährleisten, werden diese ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung veröffentlicht. Ab diesem Zeitpunkt ist auch eine Onlineanmeldung möglich.
