Referent(en)
Prof. Dr. Gerd Brüggemann
Ganz- und Halbtagsseminar
Praxisprobleme und -fragen zur Abgeltungsteuer
Das mit Beginn des Jahres 2009 eingeführte System der Abgeltungsteuer hat nun die ersten Jahre der Veranlagungspraxis hinter sich und ist Gegenstand eines
umfassenden BMF-Schreibens und weiterer Anweisungen der Finanzverwaltung geworden, in denen die ersten praktischen Erkenntnisse verarbeitet sind. Die Praxis
hat unter anderem gezeigt, dass die eigentlich gewünschte Verlagerung der Besteuerung von Kapitalerträgen weg von der Einkommensteuerveranlagung auf Banken und
andere Finanzdienstleister bei weitem nicht in dem geplanten Umfang stattfindet.
Das Seminar geht auf grundsätzliche Fragen der Besteuerung von
Kapitaleinkünften und auf spezielle, teils in der rechtlichen Wertung noch nicht geklärte Abgrenzungsfragen bei der Besteuerung ein. Berücksichtigung finden
die aktuellen Verwaltungsanweisungen sowie schon vorhandene finanzgerichtlichen Rechtsprechung, aber auch kritische Stimmen der Literatur zu Einzelfragen der
Besteuerung. Einzelheiten können der nachfolgenden Gliederung entnommen werden. Eine tagesaktuelle Anpassung der Inhalte ist selbstverständlich.
Termin
Donnerstag, 29.03.2012
15:00 - 18:30 Uhr
Veranstaltungsort
Hotel Artes im Unger Park
Leipziger Str. 214
09114 Chemnitz
Teilnehmergebühr
85,00 EUR zzgl. MwSt.
für Mitglieder des Steuerberater-
verbandes Sachsen e.V. und ihre nicht berufsangehörigen Mitarbeiter
150,00 EUR zzgl. MwSt.
für Teilnehmer die nicht Mitglied im StBV sind
Jeder 5. von einer Praxis gemeldete Teilnehmer, ist gebührenfrei.
Themenübersicht
- Einzelfragen zur Besteuerung laufender Einkünfte
- Abgrenzungsfragen zu anderen Einkunftsarten und Folgen der Zuordnung für die Besteuerung
- Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und -verlusten nach § 20 Abs. 2 EStG und Abgrenzung zu privaten Veräußerungsgeschäften
- Veranlagungswahlrechte und Günstigerprüfung
- Gestaltungsüberlegungen für nahestehende Personen und Anteilseigner
- Abgrenzungsfragen zum Teileinkünfteverfahren und zum Optionsrecht
- Sicherung von Freibeträgen und Ermäßigungen
- Anerkennung von Werbungskosten



