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Dienstag, 7.02.2012

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Referent(en)

StB Dipl.-Fw. Hans-Georg Janzen

Ganz- und Halbtagsseminar

Umsatzsteuerliche Probleme im Heilberufebereich

Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2009 die Steuerbefreiungen für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin und Krankenhausbehandlungen in § 4 Nr. 14 UStG aufgrund von gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben neu geregelt. Ebenfalls wurden die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung im Betreuungs- und Pflegebereich in § 4 Nr. 16 UStG neu gefasst. Die Finanzverwaltung hat mit zwei Einführungsschreiben (BMF-Schreiben vom 20.6.2009 und vom 20.7.2009) zu diesen Neuregelungen Stellung genommen. Auch der Bundesfinanzhof und der Europäische Gerichtshof habensich in der jüngeren Vergangenheit in mehreren Urteilen zu den Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von heilberuflichen Leistungen geäußert. Das Seminar stellt systematisch die Befreiungsvorschriften dar und geht anhand von zahlreichen Beispielen auf Abgrenzungsprobleme ein. Eine ausführliche Arbeitsunterlage wird ausgeteilt.

Termin

Donnerstag, 21.10.2010
09:00 - 12:30 Uhr

Veranstaltungsort

RAMADA Hotel Dresden
Wilhelm-Franke-Str. 90
01219 Dresden

Teilnehmergebühr

85,00 EUR zzgl. MwSt.
für Mitglieder des Steuerberater-
verbandes Sachsen e.V. und ihre nicht berufsangehörigen Mitarbeiter

120,00 EUR zzgl. MwSt.
für Teilnehmer die nicht Mitglied im StBV sind

Jeder 5. von einer Praxis gemeldete Teilnehmer, ist gebührenfrei.

Themenübersicht

  1. Steuerbefreiung für Heilberufe nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG
    • Begünstigte Unternehmer
    • ähnliche Heilberufler
    • Begriff der heilberuflichen Dienstleistungen
    • Nicht begünstigte Umsätze
    • Abgrenzungsfälle
    • Nachweisprobleme
    • Rechtsform
  2. Steuerbefreiung für Krankenhäuser, medizinische Versorgungszentren, Hospize etc.(§ 4 Nr. 14 Buchst. b UStG)
  3. Steuerbefreiung für Praxis- und Apparategemeinschaften, § 4 Nr. 14 Buchst. d UStG
  4. Steuerbefreiung für Betreuungs- und Pflegeleistungen, § 4 Nr. 16 UStG
    • Begünstigte Unternehmer
    • Wann liegt Pflegebedürftigkeit vor?
    • Wann liegt Hilfsbedürftigkeit vor?
    • Begünstigte Umsätze
    • Steuerpflichtige Umsätze
  5. Hilfsgeschäfte
  6. Kleinunternehmerregelung

Onlineanmeldung
 
 

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